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NISSAN LEAF ZE1 MY19 |
Fahrzeugpreis € 25.554,–, inkl. € 3.901,– NISSAN Elektrobonus und € 1.470,– Lagerbonus. Der Lagerbonus wird nur gewährt, wenn Sie ein im Lager vorrätiges Fahrzeug wählen. Leasingsonderzahlung € 6.000,– (€ 6.000,– Leasingsonderzahlung in Form von € 2.000,– staatlichem Umweltbonus und € 4.000,– Berlin-Förderung)², Laufzeit 48 Monate (48 Monate à € 127,–), 40.000 km Gesamtlaufleistung, eff. Jahreszins 1,99 %, Sollzinssatz (geb.) 1,97 %, Gesamtbetrag € 6.096,–, Gesamtbetrag inkl. Leasingsonderzahlung € 12.096,–. |
NISSAN e-NV200 EVALIA |
Fahrzeugpreis € 34.538,–, inkl. € 1.960,– NISSAN Elektrobonus. Leasingsonderzahlung € 6.000,– (€ 6.000,– Leasingsonderzahlung in Form von € 2.000,– staatlichem Umweltbonus und € 4.000,– Berlin-Förderung)², Laufzeit 48 Monate (48 Monate à € 339,–), 40.000 km Gesamtlaufleistung, eff. Jahreszins 3,99 %, Sollzinssatz (geb.) 3,92 %, Gesamtbetrag € 16.272,–, Gesamtbetrag inkl. Leasingsonderzahlung € 22.272,–. |
NISSAN e-NV200 Kastenwagen 40 kWh, 80 kW (109 PS), Elektromotor |
Fahrzeugpreis € 26.680,–, inkl. € 1.980,– NISSAN Elektrobonus. Leasingsonderzahlung € 6.000,– (€ 6.000,– Leasingsonderzahlung in Form von € 2.000,– staatlichem Umweltbonus und € 4.000,– Berlin-Förderung)², Laufzeit 48 Monate (48 Monate à € 201,–), 40.000 km Gesamtlaufleistung, eff. Jahreszins 2,99 %, Sollzinssatz (geb.) 2,92 %, Gesamtbetrag € 9.648,–, Gesamtbetrag inkl. Leasingsonderzahlung € 15.648,–. |
² Die € 6.000,- sind bereits in der Leasingsonderzahlung einkalkuliert und ergeben sich aus dem staatlichen Umweltbonus (€ 2.000,-) und der Förderung „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ des Bundeslandes Berlin (€ 4.000,-) Die € 2.000,- sind eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.BAFA.de, gewährte Prämie. Die € 4.000,- sind eine vom Land Berlin gewährte Prämie gemäß den Förderrichtlinien zum Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (www.welmo.de). Die Prämie kann ausschließlich von kleinen und mittleren Unternehmen und selbstständig Tätigen, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen, mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Berlin beantragt werden. Auszahlung der Prämien erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen jeweils gestellten Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionsangeboten von NISSAN. Bei teilnehmenden NISSAN Partner. Aktion gültig für Kaufverträge bis zum 31.03.2020.
³ Nicht in allen Modellen serienmäßig. ProPilot ist ein Fahrassistenz-System ausschließlich für Autobahnen oder Schnellstraßen mit Fahrbahntrennung. Fahrerassistenzsysteme sind elektronische Zusatzeinrichtungen in Kraftfahrzeugen zur Unterstützung des Fahrers in bestimmten Fahrsituationen. Sie sind kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil, der stets den eigenen Fähigkeiten, der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein muss.
Für Informationen zu den Einschränkungen der NISSAN Intelligent Mobility Technologien und den NISSAN Fahrerassistenz-Systemen klicken Sie hier.
*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
**Verbrauch, CO2 Emissionen: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Abbildungen zeigen Sonderausstattung.